Samstag, 29. November 2008

Infantilisierung und Entmündigung junger Erwachsener durch die Hartz IV - Schandgesetze

Was dieser vorbestrafte Kriminelle Peter Hartz mit seinen nach ihm benannten Gesetzen losgetreten hat, dies spottet jeder Beschreibung. Da werden junge Erwachsene durch Sonderregelungen entmündigt und das Volljährigkeitsalter von 18 Jahren praktisch ausgehebelt und auf 25 Jahre heraufgesetzt, daß an die Zeit vor 1871 vor der deutschen Reichsgründung erinnert. Weder unter den beiden deutschen Kaisern, unter der Weimarer Republik, unter den Nazis, den alliierten Besatzungsmächten nach dem 2. Weltkrieg, noch in der DDR gab es diese krasse Entmündigung und Infantilisierung junger Erwachsener. Schlimmste Auswüchse dieser Hartz IV-Gesetze treffen immer mehr junge Erwachsene die vor dem 25. Lebensjahr zuhause bei den Eltern ausgezogen sind, die was ganz natürlich ist in diesem Alter, zu einem Freund gezogen sind oder sich eine eigene Wohnung gesucht haben, die sich selbständig gemacht haben und so weiter und so fort. Erinnert man sich an die DDR zurück, so war es selbstverständlich, daß die meisten jungen Erwachsenen Anfang 20 heirateten, Kinder bekamen, eventuell in eine andere Stadt zogen, eine Diskriminierung wegen des jungen Alters gab es in der DDR nicht. Alle diejenigen, die nun heutzutage als unter 25jährige von zuhause weggezogen sind und später durch welche Gründe auch immer auf Hartz IV angewiesen sind, die müssen angeblich wieder zu ihren Eltern zurück, da ihnen die Unterkunftskosten verwehrt werden, die ansonsten bei Hartz IV den über 25jährigen Hilfebedürftigen gewährt werden, so scheinbar die Gesetzeslage, die schon skandalös genug ist und eigentlich wegen eklatanter Altersdiskriminierung, einem verbrieften Recht des Grundgesetzes, vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gehörte. Nun nicht genug, daß diese Hartz-IV-Gesetzgebung eine schändliche ist und weg gehört, so toppen immer mehr ARGE´n und Jobcenter diese noch und und legen die eh schon restriktiven Bestimmungen noch mehr zu Ungunsten der Hilfebedürftigen aus, wohl wissend, daß sie mit der Verweigerung der Unterkunftskosten verzweifelte Menschen oft in die Obdachlosigkeit treiben, sie existentiell damit schwerst bedrohen, sowohl psychisch und physisch. Was schert es die in den mit unzähligen Privilegien ausgestatteten Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes, die oft selbstherrlich über Menschen entscheiden, ob diese ein warmes Zimmer haben dürfen oder unter der Brücke schlafen müssen, dort sich die Lungenentzündung holen und dann eventuell das zeitliche segnen, wenn sie selber in Saus und Braus leben auf Kosten des Steuerzahlers, der den aufgeblähten öffentlichen Dienst der nur mit der „Betreuung“ von Arbeitslosen beschäftigt ist, alimentiert, sie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und durch die Lobby-Gewerkschaften und Berufsverbände des öffentlichen Dienstes dem Bundeshaushalt, den Landeshaushalten oder den Kommunen abgepreßte Gehaltserhöhungen abkassieren.

Wie sieht dies alles nun konkret aus? In meinem Blog werde ich ausführlich auf einen derartigen Fall aus Dessau-Roßlau eingehen, doch zuvor ein Blick in die Gesetzeslage und deren schamlose Überspitzung der Behörden zu Lasten der Hilfesuchenden.

Auszug:

http://db03.bmgs.de/Gesetze/sgb02x022.htm

2a) Sofern Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, umziehen, werden ihnen Leistungen für Unterkunft und Heizung für die Zeit nach einem Umzug bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres nur erbracht, wenn der kommunale Träger dies vor Abschluss des Vertrages über die Unterkunft zugesichert hat. Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn1. der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden kann,2. der Bezug der Unterkunft zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist oder3. ein sonstiger, ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt.Unter den Voraussetzungen des Satzes 2 kann vom Erfordernis der Zusicherung abgesehen werden, wenn es dem Betroffenen aus wichtigem Grund nicht zumutbar war, die Zusicherung einzuholen. Leistungen für Unterkunft und Heizung werden Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nicht erbracht, wenn diese vor der Beantragung von Leistungen in eine Unterkunft in der Absicht umziehen, die Voraussetzungen für die Gewährung der Leistungen herbeizuführen.

Dazu auszugsweise die Feststellung in einem Sozialgerichtsurteil:
Auf die "Erforderlichkeit" eines Umzuges im Sinne von § 22 Abs 1 S 2 SGB 2 kommt es nicht an, wenn zum Zeitpunkt des Umzuges keine Hilfebedürftigkeit nach §§ 7 Abs 1 S 1 Nr 3, 9 SGB 2 vorliegt: Zweck der Regelung ist es, die - bei nicht erforderlichen Umzügen missbräuchliche - Steigerung der Hilfebedürftigkeit durch Leistungsempfänger zu verhindern; sie stellt sich damit als Konkretisierung des Leistungsgrundsatzes aus § 2 Abs 1 S 1 SGB 2 dar. Dieser Regelungszweck ist nicht berührt, wenn eine nicht hilfebedürftige Person umzieht, später aber hilfebedürftig wird, denn in diesem Falle fällt der Betroffene zum Zeitpunkt des Umzuges nicht in den Anwendungsbereich des SGB 2 und unterliegt auch nicht dem Leistungsgrundsatz aus § 2 Abs 1 S 1 SGB 2.


Nun der betreffende Fall, der im Tachelesforum diskutiert wurde und in späteren Postings dann der erschreckende Fall aus Dessau-Roßlau:

Alg 2 abgelehnt!!Obdachlosigkeit droht
Text:
Hallo!Ich weiß echt nicht weiter und ich hoffe hier Hilfe zu bekommen!Ich hoffe das dieses Thema hier nicht schon x-mal breitgetreten wurde und ich es nicht gefunden habe, ansonsten fang ich mal an...Also zur Zeit wohne ich bei meinem Ex-Freund. Er hat sich von mir getrennt und will das ich seine Wohnung verlasse. Deshalb bin ich zur Arge gegangen und habe Alg 2 beantragt. Ich arbeite zwar bei einem Budnikowski, aber nur als gering Beschäftigte, somit reicht mein Einkommen nicht um eine Wohnung zu finanzieren.Dem Sachbearbeiter habe ich alles erklärt, dass ich 22 Jahre alt bin, seit September 2006 in Hamburg wohne (bei Freunden oder halt beim Ex), keine Ausbildung und einen Job habe.Der Sachbearbeiter meinte dann natürlich sofort,dass ich zurück zu meinen Eltern müsste. Ich habe ihm dann erklärt,dass meine Eltern 100 km nördlich von Hamburg leben, ich damals vor ihnen geflüchtet bin, weil die ganze Familiensituation mich krank gemacht hat (Depressionen etc) und ich ja meinen Job verlieren würde, wenn ich dort wieder hin müsste.Der Sachbearbeiter meinte dann das das kein Problem sein wird mit der Genehmigung des Antrages.Ich hab dann den Antrag komplett abgegeben, also mit Arbeitsvertrag,Lohnabrechnung,Selbsterklärung zur Notwendigkeit und sogar einem Schreiben meiner Eltern, dass ich bei ihnen nicht mehr wohnen kann. Beim prüfen der Unterlagen sicherte mir der Sachbearbeiter noch einmal zu das alles in Ordnung sei.Und dann eine Woche später, lag ein Formloser Brief im Kasten mit der Erklärung, dass Jugendliche unter 25 Jahren zurück zu ihren Eltern müssen!Für mich ist in dem Moment meine Welt entgültig zusammen gebrochen!!Ich will meinen Job auf keinen Fall kündigen,weil ich mich da super wohl fühle. Ich kann bei niemandem unterkommen, meinem Ex kann jeden Moment der Kragen platzen und mich vor die Tür setzen und zurück zu meinen Eltern geh ich nicht, dann wohn ich lieber auf der Straße, ich mein ich bin ja nicht aus spaß damals nach hamburg geflüchtet, es hat und macht mich heute noch krank!Was kann ich denn nun tun?Hat hier jemand eine Idee???Ich war gestern bei der SPSH, dort konnte ich endlich mal mit einer Psychologin reden, über all das was vorgefallen ist, aber leider löst das mein Problem nicht, dass ich dringend eine eigene Wohnung brauche!!Ich hoffe ich habe alles einigermassen verständlich aufgeschrieben!!Ansonsten fragt einfach nach!!Ich danke euch jetzt schon mal!!!LG Kristina
Die Diskussion dazu unter:

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/thread.asp?FacId=1056663



Liebe Leser des Blogs, bleiben sie dran, bleiben sie dem Blog treu, auch wenn es diesmal nicht um schöngeistige Dinge geht, wie Schilderung von Ausflugszielen oder Kunst, sondern um existentielle Dinge. Wie auch im Fall des Dessauer Tierschutzvereins kann das geschriebene Wort im Netz etwas bewirken, die Öffentlichkeit muß diese Dinge erfahren und auch wenn man gegen die mächtige Obrigkeit kaum gegen an kommt, da diese am längeren Hebel sitzt, so hat aber die Öffentlichkeit dennoch ein Recht auf Information was in diesem Land mittlerweile mit dem Bürger so gemacht wird.

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