Montag, 16. Februar 2009

Unlautere Lockangebote


Es ist doch immer wieder dasselbe – da bekommt man massenhaft Werbung von den Discountern in den Briefkasten gesteckt und will man nun eines dieser Sonderangebote gleich am ersten Tag nach wenigen Stunden des offerierten Tages erwerben, dann heißt es: „Ist ausverkauft!“ Daß diese Praxis gegen gültige Handelsgesetze verstößt, dies interessiert die Discounter nicht. Es ist ja so, dass der Handel verpflichtet ist sogenannte Werbeartikel ausreichend vorrätig zu halten. Es geht also nicht, daß eine Ware in einer Filiale nur mit 1-2 Artikeln angeliefert wird, dann wäre es ein unzulässiges Lockangebot welches nur dazu da ist Kunden anzulocken, die dann andere Ware kaufen sollen, wenn sie Bescheid erhalten, dass die Ware „ausverkauft“ sei.

Heute wollte ich im neugebauten Penny-Markt in der Dessauer Heidestraße den groß beworbenen Dampfbesen erwerben und dies schon wenige Zeit nach Eröffnung des Marktes am ersten Tag der Werbung. Einen solchen Dampfbesen sah ich wohl, doch den trug die Chefin eilends aus dem Verkaufsraum in die Räume wo „Zutritt verboten“ stand, wahrscheinlich wie weiland zu DDR-Zeiten als „Bückware“ einem Bekannten zugedacht. Ich hin zur Kasse, dort mein Anliegen angebracht, doch da kam ich an die falsche. In schnödem, proletenhaften Ton servierte mich dort die junge Kassiererin ab. Neunmalklug meinte sie, daß ein Supermarkt keineswegs genug Werbeartikel vorrätig haben müsse, das wüsste sie besser. Nun, einfachste Fachkenntnisse des Handels schien diese Kassiererin nicht zu haben, wahrscheinlich eine Hilfskraft, aber trotzdem auf deutsch gesagt „die große Klappe“ und keine Ahnung daß der Kunde zuvorkommend bedient werden sollte, dies kann man von einem modernen Handel selbstverständlich erwarten, wir leben ja bekanntermaßen nicht mehr in der DDR. Die Krönung war dann noch, als sie mir einreden wollte, daß der Dampfbesen den gerade die Chefin davontrug ein „Reklamestück“ gewesen sei! Reklame machen für einen Artikel der gar nicht vorrätig war?

Nun ja, ich verlangte die Chefin, die hatte einen guten Umgangston, bedauerte, daß sie leider kaum beliefert worden war, ja und da könne sie auch nichts dran ändern. Also stimmte mein Verdacht, daß es sich mal wieder um ein ungesetzliches Lockangebot gehandelt hatte. Dies bestätigte sich als ich in dem alten Penny-Markt in der Dessauer Heidestraße ebenfalls nachfragte. Dort hatte man nicht ein einziges Stück dieses Dampfbesens bekommen, so die Auskunft der Kassiererin.

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