Freitag, 20. Mai 2011

Zensus 2011 in Dessau-Roßlau - eine kleine Momentaufnahme



Es ist mehr als merkwürdig, daß bei der Aktion Zensus 2011 scheinbar viele sonst geltenden Vorschriften des Steuerrechts, des Datenschutzes und des Sozialrechts außer Kraft gesetzt werden dürfen. Nun, es ist ja eigentlich recht sozial gedacht, wenn z.B. bei der Zensus 2011 – Aktion in Dessau-Roßlau auch Hartz-IV-Empfänger als Erhebungsbeauftragte tätig sein dürfen, auch solche Menschen die ansonsten am Rande der Gesellschaft stehen, Bürger die z.B. schon lange von der Suppenküche der Inneren Mission und der Bahnhofsmission betreut werden, die durch die Ernennung zu Zensus-2011-Erhebungsbeauftragten mal wieder eine Aufgabe bekommen, mal rauskommen aus ihrem randständigen Milieu und natürlich mal gutes Geld verdienen können, was ihnen sonst mit 1-Euro-Jobs vom Jobcenter oder Minijobs in der freien Wirtschaft natürlich nicht gezahlt werden kann, siehe meinen Blogbeitrag: http://barrynoa.blogspot.com/2011/05/neues-zensus-2011-ungerechtigkeiten-und.html. Trotzdem stellt sich aber doch die Frage der Gerechtigkeit, wenn die Einkünfte aus der Tätigkeit beim Zensus 2011 kurzerhand zu „Aufwandsentschädigungen“ erklärt wurden, mit vielen Vorteilen für den dort Tätigen, die andere Einkommenstätigkeiten nicht bieten.

Dieser Tage sprach ich in der Bahnhofsmission mit einem Dessauer Erhebungsbeauftragten, der mir stolz mitteilte, daß er endlich mal mächtig Geld machen könne. Für ihn als langjähriger Hartz-IV-Empfänger und von der Suppenküche und der Bahnhofsmission betreut, eine tolle Sache. Da er für ein Gebiet zuständig ist, wo große Wohnblöcke stehen, könne er locker 30-50 Euro die Stunde verdienen. Wäre er nun kein Hartz-IV-Empfänger hätte er dieses Geld nicht mal zu versteuern, ja müßte es nicht mal dem Finanzamt melden, so seine Auskunft, die angeblich bei der Schulung der Erhebungsbeauftragten mitgeteilt wurde. Auf meine Frage, wie es denn mit dem Zuverdienst für ihn als Hartz-IV-Empfänger aussehen würde, da gäbe es doch eine Zuverdienstgrenze die nicht auf Hartz-IV angerechnet werde und darüber hinaus erzielte Einkünfte könnten nur teilweise behalten werden, teilte er mir mit, daß die Stadt Dessau-Roßlau nach seinen Informationen dies umgehen wolle und betroffenen Erhebungsbeauftragten monatlich nur den freien Betrag überweisen wolle, solange bis die Gesamtsumme erreicht ist. Hm, wie bitte? Wenn also Herr B.  im Monat Juni sagen wir mal 500,00 Euro beim Zensus 2011 verdient, dann zahlt ihm die Zensus-Kasse, jeden Monat 100,00 Euro von Juni bis Oktober, damit das Zuflußprinzip unterlaufen werden kann? Das sollte sich mal ein privater Unternehmer trauen! Man stelle sich vor, der selbständige Handwerker XY beschäftigt einen Minijobber der noch Hartz-IV bezieht, zahlt statt Lohn eine „Aufwandsentschädigung“, spart dadurch Sozialabgaben und frisiert die Abrechnungen so, daß statt der Arbeit im Juni, auf einmal Arbeit von Mai bis Oktober heraus kommt. Was dem Arbeitgeber passiert, dies kann sich jeder vorstellen. Man kann nur noch mit dem Kopf schütteln!

Na und was den Datenschutz anlangt, da hat Sachsens Innenminister Markus Ulbig Recht als er neulich Bedenken äußerte, daß der Datenschutz bei so manchem Erhebungsbeauftragten gefährdet sei. Da bezog er sich wohl auf Zittaus NPD-Stadträtin Antje Hiekisch, die sich um diese Stelle beworben hatte, aber ob nun bei vielen anderen Personen der Datenschutz besser aufgehoben ist, dies bezweifle ich. Schade, daß der Erhebungsbeauftragte mit dem ich sprach nicht in einem Stadtteil tätig ist, wo ich Bekannte wohnen habe. Ich hätte doch zu gern rein private Dinge erfahren (lol). Die diversen Storys die Herr B. erzählte, z.B. über Herrn Y und Frau Z in der M-Straße, die da in einer Wohnung wohnen und Herr Y nicht meldemäßig dort gemeldet ist, die interessierten mich nicht die Bohne, zeigten mir aber, daß es mit dem Datenschutz bei dem Zensus 2011 nicht weit her ist.  

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