Mittwoch, 22. Februar 2012

B.N.´s kommunalpolitische Aschermittwochs-Glosse

Carl Spitzweg: Aschermittwoch


Laut Wahlordnung sollen die Dessau-Roßlauer Stadträte für 5 Jahre lang gewählt werden. Am 22. April 2007 fanden die letzten Stadtratswahlen in Dessau-Roßlau statt. Im Jahre 2012 sind die 5 Jahre um und es müßte eigentlich neu gewählt werden. Müßte! Aber man staune beim Lesen dieser Verlautbarung:

Entsprechend § 46 Absatz 3 Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt endet die Wahlperiode des Stadtrates von Dessau im Jahr 2014.

7 Jahre soll also die Wahlperiode der Stadträte in Dessau-Roßlau andauern? § 46 Absatz 3 des Kommunalwahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt macht´s möglich. Mein Vorschlag: das „demokratische“ Wahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt sollte dahingehend abgeändert werden, daß statt einer 7-jährigen Wahlperiode eine 70jährige Wahlperiode möglich sein kann. Dann erspart man sich auf Jahrzehnte die anfallenden Kosten der Wahl und die einmal gewählten Damen und Herren Stadträte könnten lebenslang Volksvertreter sein, unter dem Motto „von der Wahl bis zur Bahre“ Stadtrat oder Stadträtin.

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