Sonntag, 30. März 2014

Von Alma de l´Aigles Taubengeschichte und heutiger Taubenabwehr-Hysterie




Ein wunderbares Buch, welches Kindern wie auch Erwachsenen gefällt, welche Tierfreunde sind, ist das Buch „Häsi“ von Alma de l´Aigle siehe obige Scans. Auf den ersten Blick wirkt dieses Buch wie ein kitschiges Buch, ist es aber nicht, denn die Tiergeschichten sind sehr realistisch und dennoch voller Tierliebe. Die Ausgabe, welche ich besitze, ist im Jahre 1943 gedruckt worden, einer Zeit wo man anderes erwartet hätte, als ein Buch welches von der Achtung der Tiere und der Natur handelt. Die poesievollen Illustrationen sind von der damals sehr bekannten Else Wenz-Vietor, siehe Scans.


Besonders angetan bin ich von der Taubengeschichte in diesem Buch. Es ist erstaunlich, daß man früher nicht dieser Taubenabwehr-Hysterie verfallen war, die heute herrscht, mehr dazu in meinen Blogbeiträgen http://barrynoa.blogspot.de/2013/09/pladoyer-fur-die-taube.html  und
http://barrynoa.blogspot.de/2014/02/1979-in-der-ddr-diskussion-in-dessau.html.


Daß es heutzutage mit dieser typisch deutschen „Hygiene“ noch arger bestellt ist als zu DDR-Zeiten, zeigte neulich ein Zeitungsartikel auf den Dessauer Seiten der zum Amtsblatt mutierten Mitteldeutschen Zeitung. So titelte die MZ in der Ausgabe vom 20.2.14 „DWG Vermieter warnt vor dem Füttern von Tauben, welches auch Ratten anlockt“. Obwohl schon die These, daß das Füttern von Tauben Ratten anlocken würde, eine recht merkwürdige ist, denn dann müßte auch die gesamte Wintervogelfütterung von einem Fütterungsverbot betroffen werden, was sich die Bevölkerung nicht gefallen lassen würde, denn zu 99 % füttert die Bevölkerung andere Vögel als denn die wenigen Tauben die es in der Stadt gibt, so ist es denn doch mehr als Bevormundung wenn ein Vermieter sich zu einer Art Ordnungsamt aufschwingt und das Füttern von Vögeln verbietet, sogar mit mietrechtlichen Konsequenzen bei Nichtbefolgung droht: „Gelingt dies nicht (Einlenken nach Gesprächen) drohen ihnen mietrechtliche Konsequenzen, bis hin zur Wohnungskündigung“ (MZ vom 20.2.14).

Daß Mieter immer mehr in der persönlichen Freiheit eingeschränkt werden, was früher nicht mal denkbar war, das zeigte der bekannte Fall des rauchenden Rentners, dem wegen seines starken Tabakkonsums die Wohnung gekündigt wurde. Von einem Taubenfütterungsverbot ist es nur ein kleiner Schritt zu einem allgemeinen Vogelfütterungsverbot, denn schon jetzt kann wohl kaum jemand nachprüfen für welche Vogelart jemand füttert, ob für die verteufelten Tauben oder andere Vögel. Auch bei einer reinen Vogelfütterung die nicht für Tauben bestimmt ist, könnte dann eine Kampagne losgetreten werden, daß dadurch Ratten angelockt würden. Den bevormundenden Anfängen wehren, ist deshalb ein Gebot der Stunde.

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