Sonntag, 6. April 2014

Mord an dem 15jährigen Albert Dennhardt im Jahre 1920 löst noch heute Kontroversen aus



Albert Dennhardt im Alter von 10 Jahren

Vielleicht erinnern Sie sich, liebe Leser, an den Blogbeitrag über den Mord an meinem Onkel Albert im Jahre 1920, siehe: http://barrynoa.blogspot.de/2010/02/der-mord-meinem-onkel-albert-vor-90.html?

Schlimm genug, daß dieser damals 15jährige feinsinnige Junge so früh sein Leben lassen mußte, so ist es abstoßend, daß es reaktionäre Leser gibt, die sich im Jahre 2014 auf die Seite des Mörders stellen, sich um dessen postume „gerechte“ Beurteilung sorgen.

Während Albert mit 15 Jahren sterben mußte, überstand unbeschadet sein Mörder sowohl die Weimarer Republik, das 3. Reich und starb im Alter von über 80 Jahren in der DDR-Zeit, zu allen Zeiten immer schön mit dem A.... an der Wand. SA-Mann schon in der Weimarer Republik und natürlich auch in der NS-Zeit, wurde er sogar als angeblich kriegswichtiger Arbeiter bei Junkers davon befreit, wie das Gros der Männer damals, an der Front als Soldat kämpfen zu müssen oder nach Kriegsende noch jahrelang in Gefangenschaft leben bzw. sterben zu müssen. Wie viele andere der verkommenen SA-Subjekte, hatte er auch zu Nachkriegszeiten nichts auszustehen, besonders deshalb nicht, weil seine Söhne aktive SED-Genossen waren. Sie stammten ja aus einer Arbeiterfamilie und das war bekanntlich die führende Klasse in der DDR, egal ob es sich um primitive reaktionäre Proleten, die nur ihren eigenen Vorteil im Sinn hatten, wie in dieser Familie, handelte, oder um gebildete fortschrittliche Proletarier, die eine gerechte Gesellschaft aufbauen wollten. Bis ins hohe Alter hinein war dieser Mensch, schon von seinem Auftreten und Benehmen, ein grobschlächtiger und primitiver Mensch, dem allerdings das Schicksal hold war, denn wie meine Familie mitbekam, nie ernsthaft krank und ein Tod im hohen Alter, wie sich ihn ein jeder wünscht, kurz und schmerzlos, ohne langes Krankenkenlager.

Daß meinem Onkel Albert, den meine Großmutter „Alli“ nannte, an den sie bis zu ihrem eigenen Tod sehr oft dachte, den sie immer als wunderbaren, feinsinnigen, sensiblen und klugen Bruder in Erinnerung hatte und dessen Tod sie nie ganz verwinden konnte, da aus ihm etwas ganz besonderes geworden wäre, wie sie meinte, wäre er nicht von diesem Dropp erschossen worden, dies nicht vergönnt war, dies müßte doch eigentlich Anteilnahme auslösen und nicht ob dem Täter etwa Unrecht angetan wird, wenn er als Mörder bezeichnet wird?

Diesen Dropp kannte meine Oma gut, denn er wohnte ja nur ein paar Häuser weiter in der Ziebigker Schulstraße, wo das Elternhaus meiner Großmutter und ihres Bruders Albert stand. Sie beschrieb ihn als frechen primitiven Rabauken, und im Gegensatz zu dem feinen Gesicht von Albert, als groben häßlichen Jungen, der auch später als SA-Mann kein Feiner war, der auch vor dem Tod und nach dem Tod von Albert sich unrühmlich als Raufbold hervor tat. Diesen Menschen meint nun der Leser R.S. in Emails verteidigen zu müssen, obwohl er ihn gar nicht kannte, auch im Alter nicht, so wie ich, der ich ihn als alten Mann ein paar mal mit dem Fahrrad vorbei fahren sah; meiner Meinung nach noch immer grobschlächtig und primitiv, wie auch sein einer Sohn (den anderen kannte ich nicht).

R.S. ist mir schon länger als Blogleser bekannt, der des öfteren seine Kommentare zu diversen Blogbeiträgen in Emails an mich sandte, wo er reaktionäre, unfreiheitliche, unsoziale und nicht gerade tierfreundliche Ansichten vertrat, und so verwunderte es mich nicht, daß er auch zu dem Mord an Albert im Jahre 1920 jetzt seinen braunen Senf dazu geben mußte. Wenn ich auch ansonsten reaktionären Schreibern keine Plattform im Blog gebe, nur selten mal auf derartige Emails eingehe, sie lösche, so möchte ich dennoch einen Auszug (die Passagen, bei denen es um den Mord geht) aus der Email von R.S. hier im Blog veröffentlichen, da mich empört, daß dieser Schreiber keinerlei Mitleid mit dem Opfer, dem 15jährigen Albert, zeigt, sich einen Dreck darum schert, daß dieses junge Leben ausgelöscht wurde, sondern nur um das Andenken des Täters mit Advokatenwinkelei besorgt ist, der für ihn keine Mörder ist, da Mord bekanntlich vorsätzliche Tötung eines Menschen ist und dies im damaligen Fall nicht nachgewiesen werden konnte, bzw. auch rein juristisch wahrscheinlich nicht der Fall gewesen sein wird. Aber auch wenn es im juristischen Sinne „nur“ Totschlag war, so ist es nun mal das Töten eines unschuldigen Menschen und wird umgangssprachlich eben als Mord bezeichnet, so wie man auch einen Tierquäler, der z.B., wie des öfteren geschehen, Pferde auf einer Koppel aufschlitzt, so daß sie jämmerlich sterben, als Tiermörder bezeichnet, wenngleich er rein juristisch nur ein „Sachbeschädiger“ ist, da Tiere im Gesetzbuch den Sachen gleichgestellt sind. Also ich bleibe dabei, den Täter als Mörder zu bezeichnen und wenn es zehnmal juristisch nur ein Totschlag war.


Passage der Email des Lesers R.S. wo es um den Mord an meinen Onkel Albert geht:

Ich finde deine Schilderung in großen Teilen nachvollziehbar und glaubwürdig. Dein Onkel hatte wohl Qualitäten, an denen es diesem Todesschützen mangelte. Vielleicht war dieser neidisch auf ihn und hat ihn andererseits als Feigling verachtet. Wie auch immer, die beiden waren wohl grundverschieden, und der Dropp wollte ihm und sich selbst beweisen, dass er der Stärkere ist. Er hat deinen Onkel in eine Falle gelockt, dieser ist reingetappt, und der Dropp hat mit voller Absicht abgedrückt. So ist es gewesen, höchstwahrscheinlich, aber Restzweifel bleiben, ob er es mit voller Absicht getan hat. Was ist, wenn nicht?
Keiner von uns, auch wenn alles sehr stimmig klingt, kann das sagen. Auch du nicht, denn du bist nicht dabei gewesen und hast nicht beobachtet, wie die Szene genau abgelaufen ist. Was ist, wenn er nicht mit Absicht auf ihn geschossen hat? Dann setzt du dich doch ins Unrecht, wenn du etwas als Gewißheit hinstellst, was nur hohe Wahrscheinlichkeit ist. Wenn ich "mutmaßlicher Mörder" geschrieben hatte, dann nicht um die Tat dieses Mannes zu relativieren, denn das absichtliche Abdrücken ist sehr gut möglich, was ich überhaupt nicht unterstützen oder runterspielen wollte, sondern weil ich in diesem Punkt ein Problem mit deiner Darstellungsweise habe. Du stellst etwas als absolut sicher hin, was es eigentlich nicht ist (das absichtliche Abdrücken), und setzt dich damit meiner Meinung nach selbst ins Unrecht.“

Abstoßende Advokatenwinkelei, diese Argumentation! Ob er es mit "voller" Absicht getan hat? Ach, wenn jemand von einem Rowdy auf einem Bahnhof angepöbelt wird, zusammengeschlagen wird, „unglücklich“ fällt, daran stirbt, dann wäre natürlich diesem armen Rowdy auch keine Absicht zu unterstellen gewesen, der wäre auch kein Mörder und Leute die ihn als solchen bezeichnen, die liegen natürlich falsch, tun dem Armen schweres Unrecht an? Der Rowdy hat es ja schließlich nicht mit Absicht getan. Tot ist tot, ob es nun rein juristisch als Mord oder Totschlag einzustufen ist und Mitleid mit dem Opfer wäre meines Erachtens angebrachter als Sinniererei ob dem Täter nicht Unrecht getan wird, wenn er als Mörder bezeichnet wird, noch dazu bei einem Fall der fast schon 100 Jahre zurück liegt, der natürlich Menschen aus der Familie noch interessiert, aber der doch eigentlich keinen Anlaß für fremde Emailschreiber geben dürfte, daß sie sich über Wortwahl in so einem Blogbeitrag erregen müssen.
 

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